Welche Rechte haben Verbraucher beim Onlineshopping? - Teil 1
Die Rechte der Verbraucher im E-Commerce achten.
Da beim Online-Einkauf der Kunde weniger Möglichkeiten hat, einen Artikel gründlich zu begutachten, gelten beim Online-Shopping besondere Rechte (BGB §§312b ff).
Zudem hat der Händler bestimmte Informationspflichten gegenüber dem Käufer zu erfüllen.
Worauf Sie ein besonderes Augenmerk legen sollten, lesen Sie in diesem Beitrag.
Der Vertragsabschluss
Bevor ein kostenpflichtiger Vertag rechtmäßig im Internet abgeschlossen werden kann, hat der Verkäufer die Pflicht über die Vertragsbestandteile genauestens zu informieren. Folgende Informationen müssen dem Kunden im Warenkorb oder spätestens im Kassenbereich dargelegt werden:
Spätestens im Warenkorb muss der Verbraucher auch über die für den Vertragsabschluss zur Verfügung stehenden Sprachen und mögliche Lieferbeschränkungen informiert werden. Ein nur begrenzter Warenvorrat oder, dass ein Warenversand nicht in bestimmte Länder oder Regionen erfolgt, können Beispiele für Lieferbeschränkungen sein.
Der Unternehmer muss dann dem Kunden unverzüglich per E-Mail bestätigen, dass ihm die Bestellung zugegangen ist. Diese Eingangsbestätigung ist aber nicht gleichbedeutend mit dem Abschluss des Vertrags. Dieser kann auch erst später zustande kommen, zum Beispiel durch den Versand der Ware durch den Anbieter.
Der Händler des Online-Shops muss den Konsumenten aber bereits vor Abgabe einer Bestellung auf seiner Internetseite darüber informieren, welche einzelnen Schritte zu einem Vertragsschluss führen. In der Regel sind diese Informationen innerhalb der Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) zu finden.
Die Buttonlösung gibt es seit dem 1. August 2012 und wurde von dem deutschen Gesetzgeber geschaffen. Sie hat das Ziel für mehr Transparenz im Onlinehandel zu sorgen und den Verbraucher vor sogenannten Abofallen zu schützen (§ 312j BGB).
Der Kaufinteressent muss klar und sicher erkennen können, dass er mit dem Anklicken einer bestimmten Schaltfläche einen kostenpflichtigen Vertrag abschließt. Die Button-Lösung regelt welche Informationen für den Verbraucher unmittelbar vor Abgabe einer kostenpflichtigen Bestellung im Internet und in welcher Form bereitgehalten werden müssen.
Der Button, welcher zum Abschluss eines Vertrages führt, muss also klar und deutlich für den Kunden gekennzeichnet werden. Er darf mit nichts anderem außer den Worten „Jetzt kaufen“ oder einer anderen entsprechenden Formulierung beschriftet sein.
Erfüllt die Beschriftung des Bestell-Buttons diese Anforderungen nicht, kommt auch kein rechtmäßiger Vertrag zustande und der Verbraucher ist auch nicht zu einer Zahlung des Kaufpreises verpflichtet. Formulierungen wie „Weiter“, „Jetzt sichern“, „Anmelden“ oder „Bestellen“ sind beispielsweise Beschriftungen, welche nicht zu einem wirksamen Vertragsabschluss führen.
Die Bezahlung
Beim Onlineshopping werden häufig verschiedene Bezahlungsmöglichkeiten angeboten.
In der Regel sind diese seit Januar 2018 kostenlos und der Händler darf keine zusätzlichen Kosten erheben. Dies gilt jedoch nur für alle gängigen Debit- und Kreditkarten (z. B. Girocard, Master Card oder Visa). Auch im Fall von einer Sofortüberweisung dürfen keine zusätzlichen Kosten erhoben werden.
Das Zahlungsunternehmen PayPal hat sogar den Verkäufer dazu verpflichtet, dem Kunden keine weiteren Kosten für die Nutzung dieser Zahlungsmöglichkeit zu berechnen.
Verlangt der Händler trotzdem Kosten für die Bezahlung, können diese vom Käufer im Nachhinein zurückgefordert werden.
Informieren Sie sich weiter zu diesem Thema in unserem Artikel ‚Sicher bezahlen im Onlinehandel‘.
Der Datenschutz
Wenn ein Nutzer den Webshop besucht, werden Daten erfasst. Ab dem Zeitpunkt, ab welchem diese Datensätze einer Person zuordenbar sind, handelt es sich um personenbezogene Daten, welche besonders durch die Regelungen der Datenschutzgrundverordnung geschützt werden.
Bevor solche Datensätze erhoben sowie verarbeitet werden dürfen, muss der Verbraucher eine eindeutige Einverständniserklärung abgeben. Im E-Commerce geschieht das durch das Akzeptieren der Datenschutzerklärung der Webseite.
Der Artikel 13 der DSGVO behandelt die Informationspflicht bei Erhebung von personenbezogenen Daten und zählt alle Angaben auf, die zum Zeitpunkt der Erhebung durch den Verantwortlichen (= den Webshopbetreiber) öffentlich bekannt gemacht werden müssen.
Folgende Punkte müssen dem Verbraucher verständlich gemacht werden:
Für weitere Informationen bezüglich des Themas Datenschutz besuchen Sie gerne unsere Webseite IMMERCE Consulting.