Beratungsförderung für Ihr Unternehmen erhalten

Wir helfen Ihnen bei der Beantragung der Fördermaßnahmen!

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Zum erfolgreichen Führen eines Unternehmens benötigt man Fachwissen und Erfahrungswerte aus vielen verschiedenen Disziplinen.

Beispielhaft sind hierfür die Aufgabengebiete MarketingOrganisation und ManagementQualitätssicherung sowie Produktentwicklung zu nennen.

Ein guter Unternehmer muss mit all diesen Themen vertraut sein, im besten Fall ist er sogar ein Experte auf allen Gebieten.

Da diese Aufgabe aber von einem Menschen allein nicht stemmbar ist, ist es üblich geworden Beratungsdienstleistungen in Anspruch zu nehmen.

Ein altes Sprichwort besagt ja bereits: ‚Guter Rat ist oft teuer!‘

Deshalb bietet der deutsche Staat verschiedene Fördermaßnahmen für kleine und mittelgroße Unternehmen an, die sich kompetent beraten lassen möchten.

Wie Sie zu Ihren Fördermitteln kommen können, lesen Sie in diesem Beitrag.

Voraussetzungen für eine Förderung

Sie können über das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) einen Beratungszuschuss für die ‚Förderung unternehmerischen Know-Hows‘ beantragen.

Die folgenden Richtlinien bewerten Unternehmen als antragsberechtigt, wenn sie die aufgeführten Aspekte erfüllen.

- Grundsätzliche Eigenschaften

Die zwei Grundvoraussetzungen für eine Förderung sind die folgenden:

  • Der Unternehmenssitz liegt in der Bundesrepublik Deutschland.
  • Die Institution entspricht der EU-Mittelstandsdefinition für kleine und mittlere Unternehmen.

- Beratungsbedarf

Als nächstes wird nach dem Beratungsbedarf differenziert. Daraus ergeben sich die drei folgenden Kriterien:

  • Junge Unternehmen:
    Ihre Firma besteht seit maximal zwei Jahren am Markt.
  • Bestehende Unternehmen:
    Ab dem dritten Jahr nach der Gründung können Fördermaßnahmen angefragt werden.
  • Unternehmen in Schieflage:
    Ihr Unternehmen befindet sich in einer schlechten wirtschaftlichen Situation.Ferner erfüllt es die Voraussetzungen Nummer 20 Buchstabe a oder Nummer 20 Buchstabe b der Leitlinien für staatliche Beihilfen zur Rettung und Umstrukturierung nichtfinanzieller Unternehmen in Schwierigkeiten (2014/249/01).

Als Gründungsdatum von gewerblichen Tätigkeiten zählt der Tag der Gewerbeanmeldung bzw. des Handelsregisterauszugs.

Für freiberuflich Arbeitende gilt die Anmeldung beim Finanzamt.

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- Weitere Richtlinien

Bestandsunternehmen dürfen maximal fünf Beratungstage in Anspruch nehmen, welche aber nicht aufeinanderfolgen müssen.

Die Berichterstellung sowie die Reisezeiten können außerhalb dieses Zeitraums stattfinden.

Für Jungunternehmen oder Unternehmen in Schwierigkeiten gibt es keine zeitliche Begrenzung.

Die Beratungsmaßnahmen können bei JU und UiS über den gesamten Förderzeitraum, welcher maximal 6 Monate beträgt, durchgeführt und abgerechnet werden.

Die jeweilige Fördermaßnahme ist als Einzelberatung durchzuführen.

Seminare oder Workshops werden nicht in der Förderung berücksichtigt.

Die zu fördernde Beratungsleistung muss vom durchführenden Berater in einem schriftlichen Beratungsbericht dokumentiert und sowohl von Ihnen als auch von Ihrem Berater unterschrieben werden.

- Von der Förderung ausgeschlossene Institutionen

Die folgenden Einrichtungen werden von einer Beratungsförderung ausgeschlossen:

  • Unternehmen und freiberuflich Tätige, die beraten oder Schulungen durchführen aus den Bereichen RechtswesenInsolvenzverwaltungUnternehmens-, Wirtschafts– oder Steuerberatung
  • Unternehmen im Insolvenzverfahren bzw. mit Voraussetzung zur Eröffnung eines Insolvenzverfahrens
  • Unternehmen mit Beteiligungen zu Religionsgemeinschaftenjuristischen Personen des öffentlichen Rechts oder deren Eigenbetriebe
  • Gemeinnützige Unternehmen und Vereine sowie Stiftungen

Arten von Förderungen

Jung- und Bestandsunternehmen können in Bezug auf folgende Beratungsschwerpunkte gefördert werden:

- Allgemeine Beratung

Hierzu zählen alle Beratungsdienstleistungen zu finanziellenwirtschaftlichenpersonellen und organisatorischen Themen der Unternehmensführung.

- Spezielle Beratungen

Für Unternehmen, die

  • von Frauen
  • von Migrantinnen oder Migranten
  • von Unternehmern/innen mit anerkannter Behinderung

geführt werden, werden spezielle Beratungen angeboten.

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Dazu zählen Beratungsdienstleistungen für Unternehmen, die

  • zu einer verbesserten betrieblichen Integration von Mitarbeitern / -innen mit Migrationshintergrund beitragen.
  • zur erfolgreicheren Arbeitsgestaltung für Mitarbeitern / -innen mit vorliegender Behinderung führen.
  • zur Gewinnung und Sicherung von Fachkräften beisteuern.
  • zur Gleichstellung und leichteren Vereinbarkeit von Beruf und Familie beitragen.
  • zur altersgerechten Gestaltung der Arbeit und des Arbeitsplatzes anregen.
  • Umweltschutz und Nachhaltigkeit fördern.
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- Unternehmen in Schieflage

Unternehmen, die sich in Schwierigkeiten befinden, können Förderungszuschüsse für die Unternehmenssicherungsberatung zur Wiederherstellung der wirtschaftlichen Leistungs- und Wettbewerbsfähigkeit bekommen.

Ferner können diese Unternehmen eine weiteregeförderte Folgeberatung zu allen wirtschaftlichenfinanziellenpersonellen und organisatorischen Themenbereichen der Unternehmensführung erhalten.

- Nicht geförderte Beratungen

Natürlich gibt es auch Beratungsdienstleistungen, welche nicht gefördert werden können. Zu diesen zählen Beratungen, die:

  • ganz oder teilweise mit anderen öffentlichen Zuschüssen einschließlich Mitteln der Strukturfonds und des ESF finanziert werden.
  • Vermittlungstätigkeiten beinhalten und/oder deren Zweck auf den Erwerb von bestimmten Waren oder Dienstleistungen gerichtet ist, die von den Beraterinnen oder Beratern selbst vertrieben werden.
  • überwiegend Rechts– und Versicherungsfragen sowie steuerberatende Tätigkeiten, wie beispielsweise Vertragsausarbeitungen, Aufstellen von Jahresabschlüssen oder Buchführungsarbeiten beinhalten.
  • hauptsächlich gutachterliche Stellungnahmen zum Inhalt haben.
  • den Vertrieb von Gütern oder Dienstleistungen sowie sonstige Umsatz steigernde Maßnahmen einschließlich des entsprechenden Marketings von den folgenden Berufsgruppen zum Ziel haben: Ärzten, Zahnärzten, Psychotherapeuten, Heilpraktikern
  • ethisch-moralisch unvertretbare oder gegen Recht und Ordnung verstoßende Inhalte zum Gegenstand haben.

Höhe der Unterstützung

Bei der Höhe des zugeteilten Zuschusses kommt es auf die maximal förderfähigen Beratungskosten und den Standort des zu fördernden Unternehmens an.

Die nachstehende Tabelle gibt Auskunft über diese Punkte:

Unternehmensart

Bemessungsgrundlage

Region

Fördersatz

maximaler Zuschuss

Junge Unternehmen

4.000 Euro

neue Bundesländer (ohne Berlin und Region Leipzig)

80%

3.200 Euro

Region Lüneburg

60%

2.400 Euro

alte Bundesländer (ohne Region Lüneburg) mit Berlin und Region Leipzig

50%

2.000 Euro

Bestandsunternehmen

3.000 Euro

neue Bundesländer (ohne Berlin und Region Leipzig)

80%

2.400 Euro

Region Lüneburg

60%

1.800 Euro

alte Bundesländer (ohne Region Lüneburg) mit Berlin und Region Leipzig

50%

1.500 Euro

Unternehmen in Schwierigkeiten

3.000 Euro

alle Standorte

90%

2.700 Euro

Ablauf des Antragprozesses

Jungunternehmen und Unternehmen in Schwierigkeiten müssen vor der Antragserstellung ein kostenloses Informationsgespräch mit einem regionalen Ansprechpartner über die Fördervoraussetzungen führen.

Der regionale Ansprechpartner muss bei der Leitstelle registriert sein und auf der „Liste Regionalpartner der Leitstelle“ aufgeführt werden. Die Zeitspanne zwischen Gespräch und Antragstellung darf maximal drei Monate betragen.

Für Bestandsunternehmen ist die Durchführung eines Informationsgesprächs freiwillig.

Alle Anträge zur Gewährung eines Förderzuschusses zu den Aufwendungen einer Beratung können nur online über die Antragsplattform des BAFA gestellt werden.

Die zuständige Leitstelle und das BAFA überprüfen die formalen Fördervoraussetzungen sowie die Eignung Ihres gewählten Beraters. Anschließend wird Ihr Unternehmen über das Prüfungsergebnis, die Bedingungen der Förderungen sowie die Vorlagefristen für den Verwendungsnachweis informiert.

Nach dem Eingang der unverbindlichen Inaussichtstellung der Förderungszahlungen darf mit der Beratung begonnen werden. Ansonsten wird kein Zuschuss durch das BAFA gewährt werden. Rückwirkende Förderungen sind ausgeschlossen.

Als Beratungsbeginn zählt auch der Vertragsabschluss über die zu erbringende Maßnahme.

Nachweise

Maximal sechs Monate nach dem Erhalten des Informationsschreibens müssen der Leitstelle folgende Unterlagen elektronisch komplett vorgelegt werden:

  • Verwendungsnachweisformular
  • Formular zur EU-KMU und De-minimis Erklärung
  • Bestätigungsschreiben des regionalen Ansprechpartners über die Führung des Informationsgesprächs (für Jungunternehmen und Unternehmen in Schwierigkeiten)
  • Beratungsbericht
  • Rechnung des Beratungsunternehmens
  • Kontoauszug des Antragstellenden über die Zahlung des Beratungshonorars

Alle notwendigen Formulare finden Sie auf der Seite des BAFA.

Sie sind interessiert an einer Beratungsförderung und benötigen Hilfe bei der Antragserstellung und den weiteren Schritten?


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